Profil

Kanzlei Dr. Manfred Schneider

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Vor der Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Dr. Schneider langjährig in zwei internationalen Industriekonzernen in den Abteilungen „Recht und Kooperationen“ sowie „M & A“ tätig.

Deswegen betreut unsere Kanzlei ausschließlich wirtschaftsrechtlich orientierte Mandate, und hier insbesondere aus den Bereichen des Unternehmens- und des Arbeitsrechts. Herr Dr. Schneider ist über seine Qualifikation als Rechtsanwalt hinaus noch zudem als Fachanwalt für Arbeitsrecht qualifiziert.

Insbesondere im Arbeitsrecht betreuen wir neben Unternehmen auch Arbeitnehmer sowie Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte.

Herr Dr. Schneider ist Mitinhaber eines in der metallverarbeitenden Industrie tätigen Unternehmens, der Schneider Apparatebau GmbH in Saarbrücken.

Konstanzer Arbeitsrechtstag

Unsere Kanzlei ist Veranstalter des 1997 gegründeten Konstanzer Arbeitsrechtstages und führt ständig Fortbildungsveranstaltungen im Steigenberger Inselhotel Konstanz zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts durch.

Saarbrücker Arbeitsrechtstag

Im Jahr 2015 gründete unsere Kanzlei den Saarbrücker Arbeitsrechtstag, dessen Fortbildungsveranstaltungen im Rathaus Saarbrücken durchgeführt werden. 

Münchener Arbeitsrechtstag

Im Jahr 2017 gründete unsere Kanzlei den Münchener Arbeitsrechtstag, dessen Fortbildungsveranstaltungen im „The Rilano Hotel“ durchgeführt werden. 

Frankfurter Arbeitsrechtstag

Im Jahr 2018 gründete unsere Kanzlei den Frankfurter Arbeitsrechtstag, dessen Fortbildungsveranstaltungen im Marriott Hotel Frankfurt durchgeführt werden. 

Referenten unserer Arbeitsrechtstage

Die Referenten der Veranstaltungsreihen sind regelmäßig Richter des Bundesarbeitsgerichts und Universitätsprofessoren. Die Vermittlung pragmatischer Lösungsansätze für die tägliche Personalpraxis steht im Vordergrund jeder Tagung.

Teilnehmer der Arbeitsrechtstage

Die Veranstaltungen beider Arbeitsrechtstage in Konstanz und Saarbrücken wenden sich an Rechtsanwälte, Betriebs- und Personalräte, Richter, Personalverantwortliche und Führungskräfte im Management, Gewerkschafts- und Verbandsvertreter, Geschäftsführer und Vorstände.

Fachanwaltsordnung und Betriebsverfassung

Alle unsere Veranstaltungen erfüllen die Anforderungen an die Pflichtfortbildung nach der Fachanwaltsordnung für Arbeitsrecht und für Betriebsräte nach § 37 BetrVG. Die Teilnahme an den Veranstaltungen bestätigen wir Rechtsanwälten zur Vorlage bei den Rechtsanwaltskammern und Betriebsräten und Personalräten zur Vorlage beim Arbeitgeber und Dienstherren.