Kanzlei Dr. Manfred Schneider
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vor der Tätigkeit als Rechtsanwalt war Herr Dr. Schneider langjährig in zwei internationalen Industriekonzernen in den Abteilungen „Recht und Kooperationen“ sowie „M & A“ tätig.
Deswegen betreut unsere Kanzlei ausschließlich wirtschaftsrechtlich orientierte Mandate, und hier insbesondere aus den Bereichen des Unternehmens- und des Arbeitsrechts. Herr Dr. Schneider ist über seine Qualifikation als Rechtsanwalt hinaus noch zudem als Fachanwalt für Arbeitsrecht qualifiziert.
Insbesondere im Arbeitsrecht betreuen wir neben Unternehmen auch Arbeitnehmer sowie Geschäftsführer, Vorstände und leitende Angestellte.
Herr Dr. Schneider ist Mitinhaber eines in der metallverarbeitenden Industrie tätigen Unternehmens, der Schneider Apparatebau GmbH in Saarbrücken.